Start / Mietbedingungen

Mietbedingungen

Kurz und klar, damit Sie vor der Abholung alles parat haben.

Fahrzeuge

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Führerschein Klasse B
  • Gültiger Ausweis mit deutscher Meldeadresse
  • Kaution 250 € (9-Sitzer 300 €)
  • Keine Kreditkarte nötig
  • Tankregel voll zu voll (Diesel); fehlender Kraftstoff: Tankstellenpreis zzgl. 19 % Tankservice-Aufschlag
  • Reinigung bei Verschmutzung je nach Aufwand ab 35,70 €
  • Rauchverbot, Tiere nur nach Absprache
  • Nutzung nur innerhalb Deutschlands

Versicherung

  • Transporter mit Vollkasko für Mietwagen
  • Selbstbeteiligung bei Transportern im Schadensfall 1.500 €
  • Maschinenversicherung bei Baggern und Radlader im Preis enthalten, Selbstbeteiligung 1.000 €
  • Rüttelplatten, Schuttrutsche und Nassschneidetisch sind nicht versichert
  • Keine Mautkosten bei unseren Sprintern

Abholung & Zahlung

  • Abholung und Rückgabe Am Stadion 1, Herford
  • Miete fällig bei Abholung
  • Miete: bar, per Karte oder per Echtzeitüberweisung
  • Kaution (nur Fahrzeuge): nur bar oder per Echtzeitüberweisung
  • Baumaschinen, Geräte und Anhänger: keine Kaution
  • Lieferung und Abholung von Baumaschinen und Geräten möglich, die Lieferkosten kommen hinzu (außerhalb von Herford auf Anfrage)
  • Maschinen werden vollgetankt und gereinigt übergeben und so zurückgegeben
  • Mehrkilometer bei Buchung vorab: 0,30 €/km, ab 100 Mehr-km 0,28 €/km
  • Nicht vereinbarte Mehrkilometer: 0,40 €/km, nachträglich berechnet
  • Längere Mieten und Kilometerpakete nach Absprache

Allgemeine Mietbedingungen

Stand 10/2026. Diese Bedingungen sind Teil des Mietvertrags, den Sie bei Abholung unterschreiben.

Reservierung und Vertragsschluss

Ihre Anfrage über die Website, per Telefon oder Nachricht ist unverbindlich. Unsere Bestätigung ist eine Reservierung des Termins. Der Mietvertrag wird bei Abholung vor Ort in unseren Geschäftsräumen geschlossen und unterschrieben. Können Sie einen reservierten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden vorher ab.

§ 1 Vertragspartner, Fahrer

Mieter ist die im Vertrag genannte Person bzw. Firma. Sind mehrere Mieter genannt, haften sie als Gesamtschuldner.

Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Diese müssen mindestens 24 Jahre alt sein, eine gültige Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse besitzen (für Anhänger ggf. BE bzw. B96) und dürfen keinem Fahrverbot unterliegen. Bei Firmen dürfen nur eingetragene Mitarbeiter fahren.

Der Mieter haftet für das Verhalten der Fahrer wie für eigenes Verhalten.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Messenger). Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

§ 2 Übergabe und Zustand

Der Mietgegenstand wird verkehrssicher, technisch einwandfrei, vollgetankt und gereinigt übergeben. Der Zustand wird bei Übergabe und Rückgabe in einem Protokoll mit Fotos festgehalten.

Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe und meldet erkennbare Schäden, damit sie im Protokoll vermerkt werden.

Der Mieter behandelt den Mietgegenstand sorgfältig, sichert ihn gegen Diebstahl, beachtet die Betriebsanleitung und kontrolliert bei längerer Miete regelmäßig Öl, Kühlwasser und Reifendruck. Warnleuchten und Störungen sind dem Vermieter sofort zu melden.

Rauchen (auch E-Zigaretten) ist im Fahrzeug verboten. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgenommen werden.

§ 3 Erlaubte Nutzung

Der Mietgegenstand darf nur innerhalb Deutschlands und nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Nicht erlaubt sind insbesondere: Motorsport und Testfahrten, Beförderung gefährlicher Güter, gewerbliche Personenbeförderung, ungenehmigter Güterkraftverkehr, Überladung, Abschleppen anderer Fahrzeuge, Weitervermietung sowie jede Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken.

Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sind verboten.

Baumaschinen und Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die dazu geeignet sind und vom Vermieter eingewiesen wurden. Vor Erdarbeiten hat der Mieter Auskünfte über Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) einzuholen. Beim Transport ist die Ladung vorschriftsmäßig zu sichern.

§ 4 Kilometer, Kraftstoff, Reinigung

Im Mietpreis sind die im Vertrag genannten Freikilometer enthalten. Vorab gebuchte Mehrkilometer kosten 0,30 € je km (ab 100 Mehr-km 0,28 € je km), nicht vorab vereinbarte Mehrkilometer 0,40 € je km.

Der Mietgegenstand ist vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter den fehlenden Kraftstoff zum aktuellen Tankstellenpreis zuzüglich eines Tankservice-Aufschlags von 19 %. Bei Verschmutzung wird die Reinigung je nach Aufwand ab 35,70 € berechnet.

Fällt der Kilometerzähler aus, ist der Vermieter sofort zu informieren.

Reparaturen über 100 € dürfen nur nach Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.

§ 5 Mietzeit, Rückgabe, Reservierung

Rückgaben sind während der Öffnungszeiten möglich (Mo–Sa 8–20 Uhr, So 10–17 Uhr) und erfolgen am vereinbarten Ort, mit Schlüsseln und Papieren.

Wird der Mietgegenstand mehr als eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird für jeden angefangenen weiteren Tag der Tagesmietpreis berechnet. Weitergehende Schäden, z. B. durch eine dadurch ausgefallene Folgevermietung, bleiben vorbehalten.

Reservierungen sind verbindlich für die Fahrzeuggruppe. Der Vermieter kann ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug stellen. Wird der Mietgegenstand nicht spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Danach wird ein Tagesmietpreis berechnet.

Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und den Mietgegenstand zurückverlangen, insbesondere bei falschen Angaben zur Person, Zahlungsverzug oder erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen.

§ 6 Preise, Zahlung, Kaution

Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste bzw. der im Vertrag vereinbarte Preis. Alle Preise inklusive 19 % MwSt.

Die Miete ist bei Abholung fällig, bar, per Karte oder per Echtzeitüberweisung. Ist eine Kaution vereinbart (Fahrzeuge), ist sie bar oder per Echtzeitüberweisung zu leisten. Nachträglich anfallende Beträge (z. B. Mehrkilometer, Kraftstoff) sind bei Rückgabe fällig.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Der Vermieter darf sie mit offenen Forderungen aus diesem Vertrag verrechnen.

Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, werden Mahnkosten von 5,00 € je Mahnung und die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Versicherung und Haftung des Mieters

Für Fahrzeuge und Anhänger besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € pauschal für Sach- und Vermögensschäden (8 Mio. € je geschädigter Person). Welcher Kasko- bzw. Maschinenschutz für den Mietgegenstand gilt und mit welcher Selbstbeteiligung, steht auf der Vertragsvorderseite.

Besteht ein Kasko- bzw. Maschinenschutz, haftet der Mieter für Schäden am Mietgegenstand und für Diebstahl bis zur Höhe der Selbstbeteiligung je Schadensfall. Besteht kein solcher Schutz, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regeln für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die er zu vertreten hat.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei grob fahrlässiger Verursachung haftet der Mieter in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Als grob fahrlässig gelten in der Regel Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Missachtung der Durchfahrtshöhe oder -breite und das Rückwärtsfahren mit Kofferaufbau ohne Einweiser. Die Haftungsbegrenzung entfällt außerdem, wenn der Mieter nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, gegen § 3 verstößt oder seine Pflichten aus § 8 verletzt und dies für die Feststellung des Schadens ursächlich ist.

Schäden durch Ladegut und durch unsachgemäßes Be- und Entladen (z. B. an Koffer, Hebebühne, Ladefläche) gehen zulasten des Mieters, soweit er sie zu vertreten hat.

Neben dem Schaden am Mietgegenstand kann der Vermieter die Kosten für Gutachter, Abschleppen, eine unfallbedingte Wertminderung und den Mietausfall verlangen. Dem Mieter bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Verhalten bei Unfall, Diebstahl, Schaden

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand-, Wild- oder sonstigen Schaden, auch ohne Beteiligung Dritter, muss der Mieter sofort die Polizei hinzuziehen und den Vermieter informieren.

Der Mieter notiert Namen, Anschriften und Kennzeichen der Beteiligten und Zeugen, gibt kein Schuldanerkenntnis ab und füllt mit dem Vermieter einen Schadenbericht aus.

Die Weiterfahrt mit einem beschädigten Fahrzeug ist mit dem Vermieter abzustimmen.

§ 9 Bußgelder, Gebühren, Maut

Der Mieter trägt alle während der Mietzeit anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Park- und Abschleppgebühren, Mautgebühren und sonstigen Kosten, die mit der Nutzung des Mietgegenstands zusammenhängen.

Fragt eine Behörde an, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt geführt hat, nennt der Vermieter den Mieter bzw. den eingetragenen Fahrer mit Name, Anschrift und Geburtsdatum (siehe § 11).

Für die Bearbeitung jeder behördlichen Anfrage berechnet der Vermieter eine Pauschale von 20,00 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Für Gegenstände, die der Mieter im Mietgegenstand zurücklässt, haftet der Vermieter nur nach Satz 1.

§ 11 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet die Daten des Mieters und der Fahrer (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Ausweis- und Führerscheindaten, Fotos des Mietgegenstands) zur Durchführung des Mietvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (lit. c) und zur Wahrung berechtigter Interessen (lit. f), etwa zur Prüfung der Fahrerlaubnis und zur Abwicklung von Schäden.

Die Daten werden nur weitergegeben, soweit das erforderlich ist: an Behörden auf deren Anfrage (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten), an Versicherungen und Gutachter bei Schäden, an Rechtsanwälte und Inkassodienste bei offenen Forderungen sowie an Polizei und Behörden bei falschen Angaben oder wenn der Mietgegenstand nicht zurückgegeben wird.

Fotos von Ausweis und Führerschein werden nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt, als Kopie gekennzeichnet, ausschließlich zur Abwicklung dieses Vertrags genutzt und 6 Monate nach Mietende gelöscht.

Die Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. 6 bzw. 10 Jahre für Geschäftsunterlagen) entgegenstehen. Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung auf www.mietparkamstadion.de.

§ 12 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Herford. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Herford Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

So mieten Sie

  1. Anfragen

    Formular ausfüllen, anrufen oder schreiben: Gerät, Wunschtermin und Mietdauer nennen.

  2. Bestätigen

    Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren für Sie.

  3. Abholen

    Ausweis und Führerschein mitbringen. Miete bar, per Karte oder Echtzeitüberweisung, Kaution bar oder per Echtzeitüberweisung.

  4. Zurückgeben

    Vollgetankt und sauber zurück, Kaution (falls vereinbart) zurück. Fertig.

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